DSGVO: Brauche ich eine Datenschutzerklärung und ein Impressum auf meiner privaten Website?
- Kanzlei Filusch
- 3. Apr. 2019
- 2 Min. Lesezeit
Wenn Sie eine eigene Homepage haben, haben Sie sich bestimmt schon die Frage gestellt, ob Sie eine Datenschutzerklärung und ein Impressum für diese private Website brauchen. Vielleicht hat Ihnen jemand auf diese Frage geantwortet, dass das ja eine private Website ist, die gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, weshalb eine Datenschutzerklärung und ein Impressum eben nicht notwendig seien.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regelt grundsätzlich, dass die DSGVO auf den privaten Bereich keine Anwendung findet. Das bedeutet, Sie können innerhalb Ihrer Familie oder im Freundeskreis Daten teilen, ohne sich an die Regeln der DSGVO halten zu müssen – freiwillig können Sie es natürlich dennoch tun! Allerdings ist anzumerken, dass eine Website, die online gestellt ist, sodass jeder im Internet darauf zugreifen könnte, genau aus diesem Grund eben nicht als privat anzusehen ist, sodass Sie die DSGVO anwenden müssen.
Das bedeutet: Betreiber einer privaten Website, die öffentlich zugänglich ist, benötigen unbedingt eine Datenschutzerklärung und ein Impressum!
Doch was gehört in die Datenschutzerklärung und ins Impressum?
Was in eine Datenschutzerklärung kommt, hängt davon ab, welche Daten Ihre Seite abfragt. Selbst wenn Sie keine Eingabefelder auf Ihrer privaten Website haben, so sammelt sie dennoch Daten im Hintergrund. In der Datenschutzerklärung werden u. a. alle Datenverarbeitungsvorgänge beschrieben, wer dafür verantwortlich ist, welche Rechte Nutzer auf Ihrer Seite haben usw. Insgesamt muss die Datenschutzerklärung der Informationspflicht des Art. 13 DSGVO Genüge tun.
Was ins Impressum gehört, ist ebenso gesetzlich geregelt in § 5 Telemediengesetz (TMG). Das Impressum unterscheidet sich von Betreiber zu Betreiber, denn was ins Impressum gehört, hängt z. B. auch davon ab, welchen Beruf Sie ausüben. Bestimmte Personen müssen auch Ihre Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID angeben.
Lassen Sie sich im Zweifel beraten, was genau in Ihre Datenschutzerklärung und in das Impressum Ihrer privaten Website gehört, um sich später Ärger zu ersparen. Eine Beratung ist günstiger, als mögliche Folgekosten durch Abmahnungen oder Bußgelder. Ich unterstütze ich Sie gerne. Meine Kontaktdaten finden Sie oben rechts. Ich freue mich auf Ihre Mail oder Ihren Anruf!
Comments