DSGVO: Warnung vor Fax „Datenschutzauskunft-Zentrale“
- Kanzlei Filusch
- 2. Okt. 2018
- 1 Min. Lesezeit
Haben Sie auch ein Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erhalten?
Eine solche Behörde wie die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ existiert nicht. Trotzdem hat die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ heute massig Faxe an Unternehmer verschickt. Die Fax-Mitteilung der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ wirkt sehr offiziell und verlangt, dass Sie Ihren Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachkommen sollen. Sie sollen das Formular ausfüllen und noch möglichst heute, aber spätestens bis zum 9. Oktober 2018 an die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ (DAZ) zurückfaxen oder per Post zurückschicken. Tun Sie dies nicht!
Es gibt eine solche Behörde wie die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ nicht. Zuständige Behörden für den Datenschutz sind die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes und nicht eine ominöse „Datenschutzauskunft-Zentrale“.
Wenn Sie das Kleingedruckte der Fax-Mitteilung der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ lesen, werden Sie merken, dass es sich in Wirklichkeit um einen Vertrag für ein „Basisdatenschutzpaket“ für 498 EUR netto handelt. Wenn Sie das Fax der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ unterschrieben zurückgesandt haben, erhalten Sie in Kürze eine Rechnung mit einer Zahlungsaufforderung.
Und jetzt? Wie können Sie jetzt vorgehen?
Wenn Sie noch nicht unterschrieben haben, lassen Sie es einfach. Sie können das Fax wegwerfen oder Sie gehen rechtlich dagegen vor, in etwa mit einer Abmahnung, weil es sich bei der FAX-Mitteilung der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ womöglich um unzulässige Werbung handelt. Eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft wären auch denkbar.
Wenn Sie bereits unterschrieben haben und das Fax an die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ geschickt haben, können Sie mich kontaktieren. Ich berate Sie gern.
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